Einvernehmen zum Vorhaben „Erdwärmesondenanlage in Kirchhundem, Gemarkung Kohlhagen, Flur 14, Flurstücke 777 und 776“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.