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Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Soest, Gemarkung Soest (Flur 13, Flurstück 1048)"

iAuf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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