Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Gummersbach, Gemarkung Lieberhausen (Flur 23, Flurstück 51)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.