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Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Warendorf, Gemarkung Warendorf (Flur 32, Flurstücke 1384, 1386, 1387, 1389, 1423, 1497, 1544, 1584 und 1604)"

iAuf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Warendorf, Gemarkung Warendorf (Flur 32, Flurstücke 1384, 1386, 1387, 1389, 1423, 1497, 1544, 1584 und 1604)" PDF , 70 KB , Datei ist barrierefrei⁄barrierearm