Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Ennigerloh, Gemarkung Ennigerloh (Flur 9, Flurstück 571)"
iAuf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.