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Einvernehmen zum Vorhaben "Acht Bohrungen für Erdwärmesondenanlage in Zell (Mosel), Gemarkung Zell, Flur 13, Flurstück 290/3“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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