Einvernehmen zum Vorhaben „Erdwärmesondenanlage in Holzhausen an der Haide, Gemarkung Holzhausen, Flur 51, Flurstück 25/23“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.