Einvernehmen zum Vorhaben „Zulassung des Hauptbetriebsplans Teil Solfeld "Gnetscher Salzsattel Süd" und Teil Flüssiggasspeicher Gnetsch“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.