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Einvernehmen zum Vorhaben „achtzehn Geothermiebohrungen in Büchen, Gemarkung Pötrau (Flur 1, Flurstücke 35/2 und 88)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben „achtzehn Geothermiebohrungen in Büchen, Gemarkung Pötrau (Flur 1, Flurstücke 35/2 und 88)" PDF , 59 KB , Datei ist nicht barrierefrei