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Einvernehmen zum Vorhaben „acht Geothermiebohrungen in Nieblum, Gemarkung Nieblum (Flur 4, Flurstück 85/34)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben „acht Geothermiebohrungen in Nieblum, Gemarkung Nieblum (Flur 4, Flurstück 85/34)" PDF , 142 KB , Datei ist nicht barrierefrei