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Einvernehmen zum Vorhaben „acht
Geothermiebohrungen in Langenhorn, Gemarkung Langenhorn (Flur 28, Flurstück 648) "

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben „acht
Geothermiebohrungen in Langenhorn, Gemarkung Langenhorn (Flur 28, Flurstück 648) "
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