Einvernehmen zum Vorhaben „drei Geothermiebohrungen in Heide, Gemarkung Heide, Flur 14 (Flurstücke 1028 und 1031)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.