Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Nortorf, Gemarkung Nortorf (Flur 541, Flurstück 181)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.