Einvernehmen zum Vorhaben Niederbringen einer Erdwärmebohrung in Stapel, Gemarkung Süderstapel
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.
Einvernehmen zum Vorhaben Niederbringen einer Erdwärmebohrung in Stapel, Gemarkung Süderstapel , ,