Einvernehmen zum Vorhaben "eine Erkundungsbohrung in Wasungen, Gemarkung
Oepfershausen (Flur 0, Flurstück 773/1)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.