Einvernehmen zum Vorhaben "eine Erkundungsbohrung in Schwallungen, Gemarkung Zillbach (Flur 4, Flurstücke 641 – 650) "
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.