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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Kranichfeld, Gemarkung Kranichfeld (Flur 1, Flurstück 1460)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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