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Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung
in Steinbach-Hallenberg, Gemarkung Viernau (Flur 7, Flurstück 72)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung
in Steinbach-Hallenberg, Gemarkung Viernau (Flur 7, Flurstück 72)"
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