Einvernehmen zum Vorhaben "acht Geothermiebohrungen in Fockendorf, Gemarkung Fockendorf (Flur 2, Flurstück 134/2)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.