Einvernehmen zum Vorhaben "Grubenbetrieb der Grube Unterbreizbach mit dem Geltungszeitraum 2024 - 2026"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.