Einvernehmen zum Vorhaben "70 Geothermiebohrungen in Erfurt, Gemarkung Erfurt-Mitte (Flur 73, Flurstück 7/47)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.