Einvernehmen zum Vorhaben "sechs Geothermiebohrungen in Wernburg, Gemarkung Wernburg (Flur 8, Flurstück 1/16)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.