Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Zella-Mehlis, Gemarkung Zella-Mehlis (Flur 0, Flurstück 470/4)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.