Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Erfurt, Gemarkung Kerspleben (Flur 1, Flurstücke 169/10 und 169/11)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.