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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Erfurt, Gemarkung Kerspleben (Flur 1, Flurstücke 169/10 und 169/11)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Erfurt, Gemarkung Kerspleben (Flur 1, Flurstücke 169/10 und 169/11)" PDF , 145 KB , Datei ist nicht barrierefrei