Einvernehmen zum Vorhaben "Brunnenbohrung zur Trinkwasserversorgung der Burg Gleichenstein in Wachstedt, Gemarkung Wachstedt (Flur 12, Flurstück 49/4)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.