Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Drei Gleichen, Gemarkung Wachmer (Flur 3, Flurstück 208/4, 210/4)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.