Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Grafenrheinfeld der E.ON Kernkraft GmbH
vom 12. Februar 2003
Standortzwischenlager am Kernkraftwerk Grafenrheinfeld: Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen. Unterlage zum Genehmigungsverfahren