Standortregionen

Am Ende der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens macht die BGE mbH einen Vorschlag für Regionen, die in Phase 2 übertägig erkundet werden sollen. Diese Regionen heißen Standortregionen. Der Vorschlag der BGE mbH wird nach Prüfung durch das BASE dem Gesetzgeber vorgelegt, der über die Festlegung der Standortregionen mit einem Bundesgesetz entscheidet.