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Internationale Überprüfung der nuklearen Sicherheit

Bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen kommt dem BfE als Regulierungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit zu. Dies verdeutlichten Expertinnen und Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Rahmen einer Überprüfungsmission. Vom 31. März bis zum 12. April 2019 untersuchten sie, wie die nukleare Sicherheit in Deutschland auf Gesetzes – und Organisationsebene reguliert wird.

Verfasser der Meldung: BASE

Internationale Atomenergie-Behörde - IAEA (BildMitLangbeschreibung) Internationale Atomenergie-Behörde - IAEA
Quelle: Rodolfo Quevenco/IAEA

Bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen kommt dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der nuklearen Sicherheit zu. Dies verdeutlichten Expertinnen und Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Rahmen einer Überprüfungsmission. Vom 31. März bis zum 12. April 2019 untersuchten sie, wie die nukleare Sicherheit in Deutschland auf Gesetzes – und Organisationsebene reguliert wird. Federführend für die IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service) ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Für das BfE leitete Dr. Mareike Rüffer, Leiterin der Abteilung „Kerntechnische Sicherheit und atomrechtliche Aufsicht in der Entsorgung“, die Mission.

Im Fokus: Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

Mit Interesse und kritischem Blick hinterfragten die internationalen Fachleute insbesondere auch das Vorgehen beim Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Dabei war es den Expertinnen und Experten wichtig zu erfahren, wie das BfE seine Rolle als sicherheitsorientierte Aufsicht und gleichzeitig als Organisator der Öffentlichkeitsbeteiligung wahrnimmt. Zum Verfahren gehört neben den wissenschaftlich technischen Aufgaben auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Einbinden der kritischen Fragen aus der Bevölkerung hilft allen beteiligten Akteuren, immer wieder zu hinterfragen, ob und wo es Optimierungsbedarf geben kann. Die Sicherheit hat dabei oberste Priorität.

Impulse zur atomrechtlichen Aufsicht und zum Kompetenzerhalt

Die Überprüfungsmission brachte eine Reihe wichtiger Impulse. Die Fragen zur atomrechtlichen Aufsicht bei den Endlagerprojekten wie beispielsweise Konrad haben gezeigt, dass zur Steigerung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit ein konsolidiertes Regelwerk beitragen könne. Ebenfalls wurde deutlich, dass für die in den kommenden Jahrzehnten anstehenden Aufgaben der Kompetenzerhalt ein zentrales Thema ist, wozu auch die Forschung des BfE beiträgt.

Hintergrund: Organisatorische Veränderungen in Deutschland

Für die Fachleute der IAEO hatten sich seit dem letzten Besuch im Jahr 2008 und der Folgemission 2011 aufgrund organisatorischer Veränderungen in Deutschland neue Ansätze geboten. Mit der Gründung des BfE ist erstmals eine atomrechtliche Aufsichtsbehörde in Deutschland für die Endlagerung eingerichtet worden. Das BfE überwacht und reguliert zudem die vor knapp zwei Jahren begonnene Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Veröffentlichung des IAEO-Bericht in etwa drei Monaten

Neben dem BMU und BfE beteiligten sich an der Mission auch die Atomaufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein. Aufgabenbezogen standen bei der Mission hier Regulierungsfragen zu Kernkraftwerken in Betrieb und in der Stilllegung im Fokus. Die Empfehlungen wird die IAEO in einem Bericht zusammenfassen. Mit einer Veröffentlichung ist in drei Monaten zu rechnen.