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Warum Zwischenbericht und Fachkonferenz zusammengehören

Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen rund um den Zwischenbericht Teilgebiete und die darauf basierende Fachkonferenz beantwortet.

Verfasser der Meldung: BASE

Für den 6. und 7. August 2021 plant die Fachkonferenz Teilgebiete ihren dritten Beratungstermin, mit der sie ihre Diskussion des Zwischenberichts Teilgebiete abschließen wird. Begonnen hatte sie ihre Arbeit mit einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2020, zu der das BASE nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete der BGE mbH im September 2020 eingeladen hatte. Beim Auftakttermin wurden die Grundlagen für die inhaltliche Befassung mit dem Zwischenbericht Teilgebiete und der Selbstorganisation der Fachkonferenz geschaffen.

Die selbstorganisierte Arbeitsweise ist gesetzlich festgelegt und eine der Besonderheiten des Formates Fachkonferenz Teilgebiete. Da hiermit Neuland betreten wurde, hatte das BASE im Vorfeld besonderen Wert darauf gelegt, gute Grundlagen für ein Gelingen der Konferenz zu schaffen.

Die Fachkonferenz zeichnet sich durch ein großes Engagement und eine lebhafte, fokussierte Gestaltung der Beratungstermine durch die Teilnehmenden aus. Durchschnittlich meldeten sich etwa 1.320 angemeldeten Teilnehmer:innen pro Termin an (von denen im Durchschnitt 800 gleichzeitig zugeschaltet waren). Das übertrifft Erfahrungen, die bisher bei vielen klassischen Beteiligungsverfahren in Großprojekten gemacht wurden.

Nachdem es im Vorfeld der ersten Termine der Fachkonferenz noch an einigen Stellen Kritik an der vom BASE im Sinne des Gesetzes geschaffenen Selbstorganisation gegeben hatte, gibt es aktuell vermehrt Forderungen nach einer Ergänzung der Beteiligungsangebote im Anschluss an die Fachkonferenz. Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen rund um den Zwischenbericht Teilgebiete und die darauf basierende Fachkonferenz beantwortet.

Warum hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH im September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht?

Der Gesetzgeber hatte – auf Basis von Empfehlungen der Endlagerkommission – im Standortauswahlgesetz bewusst festgelegt, dass der Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, verpflichtet wird, erste Zwischenergebnisse im Verfahren möglichst frühzeitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies sollte zu einem Zeitpunkt geschehen, an dem es noch keine Vorfestlegungen über Standortregionen und damit auch noch wenig regionale Betroffenheit gibt. Den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes bestimmte die BGE mbH.

Was ist die Aufgabe der Fachkonferenz?

Die Fachkonferenz Teilgebiete ist das erste gesetzlich vorgesehene Format zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf der Fachkonferenz können alle Interessierten den Zwischenbericht Teilgebiete mit der BGE mbH diskutieren. Dies ist der gesetzliche Beratungsauftrag. Sie können dort ihre Fragen, Kritik und Hinweise an die BGE mbH adressieren. Ziel ist es, ein tieferes Verstehen des ersten Zwischenschrittes der Endlagersuche zu ermöglichen. Die BGE mbH muss die dokumentierten Hinweise und Kritiken bei ihrer weiteren Arbeit zur Auswahl der Standortregionen zur übertägigen Erkundung berücksichtigen.

Die Fachkonferenz hat bei Ihrer Programmgestaltung der bisherigen Termine entschieden, auch über Themen zu diskutieren, die über Ihren gesetzlichen Beratungsauftrag hinausgehen.

Wie geht es konkret weiter?

Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass die Fachkonferenz Teilgebiete ihre Beratungsergebnisse zum Zwischenbericht innerhalb eines Monates der BGE mbH übergibt. Die BGE mbH hat diese bei ihrer weiteren Suche zu berücksichtigen. Das BASE wird darauf achten, dass sich die BGE mbH mit diesen auseinandersetzt.

Das BASE wird zudem die weitergehenden Vorschläge prüfen, die den gesetzlichen Auftrag der Konferenz überschreiten und das BASE direkt adressieren. Das betrifft auch Themen und Fragestellungen in Bezug auf die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Verfahrensführer ist es dem BASE einerseits wichtig, die Gesamtarchitektur der Suche nach einem Endlagerstandort nicht aus dem Blick zu verlieren und die Interessen derjenigen mitzudenken, die sich aktuell noch nicht in der Fachkonferenz beteiligen.

Andererseits braucht es Angebote, die die Kooperation und das Arbeiten an dem gemeinsamen Ziel, ein dauerhaft sicheres Endlager für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland zu finden, in den Vordergrund stellen. Das BASE wird deshalb im Vorfeld des nächsten Beratungstermins in den Austausch mit dem unterschiedlichen Verfahrensakteuren treten, um mögliche Wege hin zur Kooperation zu diskutieren.

Wird die Beteiligung nach der Fachkonferenz fortgeführt?

Das Standortauswahlgesetz sieht eine umfassende Beteiligung in den verschiedenen Phasen des Suchverfahrens vor. Entscheidungen müssen in allen Phasen des Verfahrens für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, erläutert werden sowie nachgeprüft werden können. Die weitere Eingrenzung der Teilgebiete hin zu Standortregionen in der Phase 1 ist Aufgabe des Vorhabenträgers, der BGE mbH. Mit Vorlage ihres Vorschlags werden u.a. in allen betroffenen Regionen Regionalkonferenzen eingerichtet.

§5 Abs. 3 StandAG ermöglicht es allen verantwortlichen Akteuren im Auswahlverfahren, über das Gesetz hinausgehende Information und Beteiligung zu organisieren. Das BASE hält aktuell weitere Formate der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit nach Abschluss der Fachkonferenz und vor Beginn der Regionalkonferenzen für notwendig. Es braucht einen klaren Rahmen, in dem die BGE mbH der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar erläutert, wie sie zu weiteren Eingrenzungen im Verfahren kommt. Die möglichen Formate hierzu werden sich daran orientieren müssen, welche Arbeitsschritte die BGE mbH plant und welchen Zeitrahmen sie dafür vorsieht. Bisher liegt noch keine Zeitplanung der BGE mbH für die weiteren Schritte vor.