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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Im Fokus der Zeit-Diskussion: Die Sicherheitsarchitektur der nuklearen Entsorgung

Statement des BASE im Rahmen des digitalen Impuls-Workshops am 13. Januar 2023 zu den Zeithorizonten im Standortauswahlverfahren

Verfasser der Meldung: BASE

Bei der Bewertung möglicher Zeiträume des Suchverfahrens für einen Endlagerstandort kommt es darauf an, in einer Gesamtschau die Auswirkungen einer verlängerten Standortsuche auf die gültige Sicherheitsarchitektur der nuklearen Entsorgung in Deutschland in den Blick zu nehmen. Zu diesem Schluss kommt das BASE in einem Beitrag für einen öffentlichen digitalen Impuls-Workshop des Planungsteams Forum Endlagersuche am 13. Januar.

Auf der Veranstaltung wird die Vorhabenträgerin in der Standortsuche, die BGE mbH, ihre Zeitplanung zur Endlagersuche in Deutschland vorstellen. Die BGE mbH hatte Ende Oktober hierzu Unterlagen an das Bundesumweltministerium übermittelt. Ein Vertreter des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) aus der Schweiz wird im Anschluss über Erfahrungen zur Zeitplanung bei den deutschen Grenznachbarn berichten. Das BASE fokussiert in seinem Impuls das Standortauswahlverfahren unter Berücksichtigung der Faktoren Sicherheit und Zeit.

Das ausführliche Statement des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zum Thema der Zeitbedarfe und Zeitplanung der Standortsuche finden Sie hier.

Hintergrund

Im Standortauswahlgesetz wurde festgelegt, dass eine Entscheidung des Bundestags über den Standort für das Jahr 2031 angestrebt wird. Mitte November 2022 berichteten Medien (dpa am 10.11., Süddeutsche Zeitung am 12.11.2022), dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH für die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erheblich mehr Zeit veranschlagt als bisher angenommen. Hintergrund ist ein Diskussionspapier mit Stand 28.Oktober 2022 zum Projektablauf der BGE mbH, welches das Unternehmen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übermittelte. Die BGE mbH nimmt einen Zeitpunkt für die Benennung eines Standortes je nach Verlauf des Suchverfahrens zwischen 2046 und 2068 an.