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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Beteiligung, Suchverfahren, Standortsicherung und radioaktive Abfälle.

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Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren?

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht neben den „klassischen“ formellen Beteiligungsformaten bei Infrastrukturvorhaben – den sogenannten Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen – mehrere weitere Gremien und Formate vor, über die sich die Öffentlichkeit kontinuierlich am Verfahren beteiligen kann. Hierzu zählen die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem der Gesetzgeber derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt hat. Darüber hinaus führt das BASE informelle Beteiligungsformate durch, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, zum Beispiel Bürgerworkshops, Konferenzen und Online-Konsultationen.

Der Beteiligungsprozess zwischen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen wurde gemeinsam von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und dem BASE konzipiert. Zwei Säulen des Konzepts sind Forum Endlagersuche und Planungsteam Forum Endlagersuche: zwei Beteiligungsinstrumente, die sich gegenseitig ergänzen.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Öffentlichkeit diskutiert.

Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die es dann weiter untersuchen wird. Damit die Arbeit der BGE nachvollziehbar bleibt, plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände wurden am 04.11.2024 veröffentlicht. Sie sind jedoch rein vorläufiger Natur und sollen einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Im nächsten Arbeitsschritt führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten.

Ziel von Phase 1 ist Ermittlung von potenziellen Standortregionen, die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. In allen Regionen wird das BASE Regionalkonferenzen einrichten, die eine umfassende und langfristige Beteiligung der regionalen Öffentlichkeit ermöglichen.

Wie wird das Forum Endlagersuche dokumentiert?

Die Dokumentationen zum Format Forum Endlagersuche enthalten Berichte über den Programmablauf, Wortprotokolle der Diskussionen sowie die im Rahmen des jeweiligen Forums eingereichten Anträge und Ergebnisse der Veranstaltungen. Die Dokumentation dient dazu, wesentliche Inhalte des jeweiligen Forums festzuhalten, um sie für Teilnehmende des Forums und weitere Interessierte nachvollziehbar zu machen und damit für das weitere Verfahren in der Endlagersuche nutzbar. Sie finden die Dokumentationen auf der Seite des Forums Endlagersuche.

Nach welchen Kriterien wird der Endlagerstandort gesucht?

In einem ersten Schritt werden die im Standortauswahlgesetz formulierten Ausschlusskriterien wie Vulkanismus, Erdbeben und Bergbau geprüft. Regionen/Standorte, die eines dieser Kriterien erfüllen, sind nicht für ein Endlager geeignet.

Im nächsten Schritt wird geprüft, welche Gebiete die sogenannten Mindestanforderungen erfüllen. Demnach sollen u.a. mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend mächtige Schicht aus Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein (z.B. Granit) soll die hochradioaktiven Abfälle umgeben. Nur Regionen bzw. Standorte, die alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für ein Endlager geeignet.

Zwischen den dann verbleibenden Gebieten werden weitere geowissenschaftliche Vor- und Nachteile abgewogen. Hierzu werden die im StandAG formulierten geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet.

Beispielsweise wird geprüft, inwiefern radioaktive Stoffe über Wasserpfade an die Erdoberfläche gelangen könnten oder wie gut das Gestein, das die Abfälle umschließt, die gefährlichen Stoffe zurückhalten und so am Übergang in die Biosphäre hindern kann.

Erst bei vergleichbaren geologischen Voraussetzungen werden die sogenannten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. So sollen Naturschutzgebiete, Kulturdenkmäler oder dicht besiedelte Gebiete möglichst nicht beeinträchtigt werden.

Die Ausschluss- und Abwägungskriterien sowie die Mindestanforderungen werden in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH angewendet.

Was ist der Zwischenbericht Teilgebiete?

Der Zwischenbericht Teilgebiete benennt insbesondere Gebiete in Deutschland, die aus Sicht der BGE mbH aufgrund ihrer geologischen Nichteignung aus dem Verfahren ausscheiden könnten, sowie diejenigen Gebiete, die im Verfahren weiter betrachtet werden sollten (sogenannte Teilgebiete). Der Zwischenbericht wurde am 28. September 2020 veröffentlicht und ermöglicht einen ersten Einblick in die Arbeiten der BGE mbH zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren.

Was macht das Planungsteam Forum Endlagersuche?

Das Planungsteam Forum Endlagersuche ist ein Mitwirkungselement, das zusammen mit dem Forum Endlagersuche die Beteiligung bis zum Start der Regionalkonferenzen mitgestaltet. Es geht auf gemeinsame konzeptionelle Überlegungen des BASE mit tragendenden Akteuren der Endlagersuche und mit den Vertreter:innen der Zivilgesellschaft zurück.

Das Planungsteam bereitet das Forum Endlagersuche inhaltlich wie organisatorisch vor und begleitet die Arbeit der BGE mbH engmaschig und kontinuierlich. Es setzt sich aus Vertreter:innen der Kommunen, gesellschaftlicher Organisationen, der Wissenschaft, der jungen Generationen und Bürger:innen sowie den beteiligten Institutionen (BASE, BGE mbH und NBG) zusammen. Das Planungsteam wird – mit Ausnahme der institutionellen Vertreter:innen – von den Teilnehmer:innen des Forums Endlagersuche gewählt. Mehr erfahren.

Was passiert mit den Ergebnissen und Beschlüssen der Fachkonferenz Teilgebiete?

Die Fachkonferenz Teilgebiete entschied selbst darüber, in welcher Form sie ihre Beratungsergebnisse dokumentiert. Sie hat ihre Ergebnisse binnen eines Monats nach Ende der Beratungsphase an die BGE mbH übermittelt. Die BGE mbH muss diese bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Sie wird dabei darlegen und begründen, welche Hinweise Einfluss auf die Arbeit nehmen und welche nicht. Eine von der BGE mbH eingerichtete Datenbank systematisiert diese Hinweise und zeigt, wie die BGE mbH mit den Vorschlägen umgeh

Es stand der Fachkonferenz Teilgebiete frei, auch Beschlüsse zu treffen, die über den eigentlichen Beratungsgegenstand „Zwischenbericht Teilgebiete“ hinausgehen. So haben sich die Teilnehmer:innen z. B. mit der Frage beschäftigt, welche Beteiligungsmöglichkeiten es nach der Fachkonferenz Teilgebiete geben sollte.

Bei der Konzeptionierung der aktuellen Beteiligungsschritte hat das BASE die Vorschläge und Anregungen der Fachkonferenz Teilgebiete geprüft. Dabei achtet es insbesondere auf das Prinzip der Fairness. Es müssen auch die Interessen derjenigen mitgedacht werden, die sich nicht in die Fachkonferenz eingebracht haben. Da solche Beschlüsse den gesetzlich festgelegten Auftrag überschreiten, können sie schon allein deshalb keine Bindungswirkung entfalten, siehe hierzu auch die juristische Einordnung der Verfahrensaufsicht im BASE.

Welche Aufgabe haben die Regionalkonferenzen?

Die Regionalkonferenzen werden vom BASE in jeder potenziellen Standortregion eingerichtet, die von der BGE mbH am Ende der ersten Phase zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen wird.

Die Regionalkonferenzen ermöglichen durch eine intensive und langfristige Begleitung des Standortauswahlverfahrens die umfassende Beteiligung der regional betroffenen Öffentlichkeit. So können sie am Ende jeder Phase des Verfahrens einmalig eine Nachprüfung einfordern, wenn sie die Untersuchungsergebnisse der BGE mbH anzweifeln. Sie erhalten zudem die Gelegenheit zur Stellungnahme, nehmen an Erörterungsterminen teil und informieren die Öffentlichkeit.

Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.

Welche Aufgabe hat die Fachkonferenz Rat der Regionen?

Die Fachkonferenz Rat der Regionen besteht aus Vertreter:innen der Regionalkonferenzen und der Gemeinden, in denen radioaktive Abfälle zwischengelagert werden. Das Gremium begleitet die Prozesse der Regionalkonferenzen aus überregionaler Sicht und leistet Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen.

Wer bezahlt die Endlagersuche?

Die Betreiber der Atomkraftwerke haben für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Atomenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Sie sind mit der Einmalzahlung endgültig aus der Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung entlassen. Ziel war es, Fragen der Sicherheit von wirtschaftlichen Zwängen zu entflechten. Die Betreiber bleiben verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Bereitstellung endlagergerecht verpackter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.

Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die BGE, dem Fonds in Rechnung.