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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Informationen für Nachbarstaaten

Auf dieser Seite bietet das BASE Vertreter:innen aus den Nachbarstaaten Deutschlands einen schnellen Überblick über das Verfahren, die wichtigsten Akteure und grenzüberschreitende Beteiligungsmöglichkeiten.

Das Bild zeigt mehrere Fahnenmasten verschiedener Länder hintereinander aufgereiht.

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland hat 2017 mit Inkrafttreten des erweiterten Standortauswahlgesetzes begonnen. Am 28. September 2020 hat das Verfahren einen ersten Meilenstein erreicht: Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, hat mit dem Zwischenbericht Teilgebiete einen ersten Stand ihrer Arbeiten veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat den Bericht im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete in drei Beratungsterminen inhaltlich diskutiert und die Ergebnisse an die BGE (mbH) übermittelt. Diese muss die Beratungsergebnisse bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen.

Das Verfahren

Das Standortauswahlverfahren startet von einer "weißen Landkarte". Das bedeutet, dass alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen werden. Es wird ausgeschlossen, bewertet und verglichen, bis am Schluss der bestmöglich sichere Standort für ein Endlager übrig bleibt.

Der Weg zum Endlager in 3 Schritten


Die Akteure im Standortauswahlverfahren

Bundestag

Der Deutsche Bundestag

Der Deutsche Bundestag berät und entscheidet am Ende der jeweiligen Phasen der Endlagersuche zum weiteren Vorgehen. Am Ende entscheidet er auf Basis der fachlichen Empfehlungen über den Endlagerstandort.

BMUV

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trägt die politische Verantwortung. Es ist Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie Alleingesellschafter der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH.

BASE

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Endlagersuche, d. h. es achtet darauf, dass das Suchverfahren so abläuft, wie es im Gesetz festgelegt wurde. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung.

BGE mbH

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ist für die konkrete Umsetzung des Standortauswahlverfahrens verantwortlich. Das Unternehmen hat die erforderlichen geologischen Daten und Informationen bei den zuständigen Behörden in ganz Deutschland abgefragt und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien und Anforderungen aus.

NBG

Das Nationale Begleitgremium

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren für hoch radioaktive Abfälle unabhängig, transparent und bürgernah zu begleiten. Es vermittelt zwischen den Akteuren der Suche und der Öffentlichkeit. Das NBG setzt sich zusammen aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Bürger:innen, die nach dem Zufallsprinzip angefragt und dann aus diesem Kreis gewählt wurden.

Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Endlagersuche. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger:innen festgelegt, für deren Umsetzung das BASE verantwortlich ist. So sieht das Standortauswahlgesetz während des gesamten Verfahrens verschiedene Gremien und Formate vor, über die sich Bürger:innen kontinuierlich an der Endlagersuche beteiligen können. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen sind.

Beteiligungsmöglichkeiten für Nachbarstaaten

Das Standortauswahlverfahren sieht auch Beteiligungsmöglichkeiten für die Nachbarstaaten vor. Diese beginnen insbesondere mit der Einrichtung der Regionalkonferenzen am Ende von Phase 1. Die Regionalkonferenzen sind das wichtigste Beteiligungsgremium im Rahmen des Standortauswahlverfahrens.

Regionalkonferenzen



Weiterhin haben Vertreter:innen aus den Nachbarstaaten Deutschlands die Möglichkeit, sich im Rahmen von Stellungnahmeverfahren einzubringen, die mindestens zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen am Ende der Phase 1, zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte am Ende der Phase 2 und zum Standortvorschlag stattfinden werden.

Der aktuelle Stand des Verfahrens

Die Veröffentlichung des Zwischenberichts und seine Diskussion auf der Fachkonferenz Teilgebiete stellten einen ersten Schritt innerhalb von Phase 1 dar. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Diskussion und nach Anwendung weiterer Kriterien wird die BGE mbH im Verlauf der Phase 1 die identifizierten Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die sie dann weiter untersuchen wird.

Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

Für den Zeitraum bis zum Start der Regionalkonferenzen haben Vertreter:innen der Zivilgesellschaft gemeinsam mit dem BASE ein neues Konzept zur Beteiligung auf den Weg gebracht. Das Konzept sieht für die Beteiligung bis zum Start der Regionalkonferenzen zwei Beteiligungselemente vor, die eng miteinander verzahnt sind: Das Forum Endlagersuche und das Planungsteam Forum Endlagersuche. Die beiden Beteiligungsinstrumente ergänzen sich und sollen eine umfassende Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE mbH sowie eine transparente Kommunikation in die Öffentlichkeit ermöglichen.

Forschungsvorhaben „HErüber“