Auf dieser Seite bietet das BASE Vertreter:innen aus den Nachbarstaaten Deutschlands einen schnellen Überblick über das Verfahren, die wichtigsten Akteure und grenzüberschreitende Beteiligungsmöglichkeiten.
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland hat 2017 mit Inkrafttreten des erweiterten Standortauswahlgesetzes begonnen. Am 28. September 2020 hat das Verfahren einen ersten Meilenstein erreicht: Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, hat mit dem Zwischenbericht Teilgebiete einen ersten Stand ihrer Arbeiten veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat den Bericht im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete in drei Beratungsterminen inhaltlich diskutiert und die Ergebnisse an die BGE (mbH) übermittelt. Diese muss die Beratungsergebnisse bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen.
Das Verfahren
Das Standortauswahlverfahren startet von einer "weißen Landkarte". Das bedeutet, dass alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche einbezogen werden. Es wird ausgeschlossen, bewertet und verglichen, bis am Schluss der bestmöglich sichere Standort für ein Endlager übrig bleibt.
Der Weg zum Endlager in 3 Schritten
Phase 1
In der ersten Phase sammelt die BGE mbH vorhandene geologische Daten aus ganz Deutschland und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Zudem gibt es bestimmte Mindestanforderungen: So sollen mindestens 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen und es muss von einer ausreichend mächtigen Schicht aus Kristallingestein, Steinsalz oder Tongestein umgeben sein.
Am Ende der ersten Phase übermittelt die BGE mbH einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE. Das BASE prüft den Vorschlag und übermittelt seine Empfehlung dazu an die Bundesregierung. Welche Gebiete anschließend erkundet werden, entscheidet der Bundestag per Gesetz.
Phase 2
In der zweiten Phase untersucht die BGE mbH den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE mbH ein genaues Bild der Geologie. Sie schlägt Standorte zur untertägigen Erkundung vor. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet der Gesetzgeber.
Phase 3
In der dritten Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten. Die BGE mbH legt auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der erkundeten Standorte einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und schlägt den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit vor. Über den Standort entscheidet abschließend der Bundestag per Gesetz.
Der Deutsche Bundestag berät und entscheidet am Ende der jeweiligen Phasen der Endlagersuche zum weiteren Vorgehen. Am Ende entscheidet er auf Basis der fachlichen Empfehlungen über den Endlagerstandort.
BMUV
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trägt die politische Verantwortung. Es ist Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie Alleingesellschafter der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH.
BASE
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Endlagersuche, d. h. es achtet darauf, dass das Suchverfahren so abläuft, wie es im Gesetz festgelegt wurde. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung.
BGE mbH
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ist für die konkrete Umsetzung des Standortauswahlverfahrens verantwortlich. Das Unternehmen hat die erforderlichen geologischen Daten und Informationen bei den zuständigen Behörden in ganz Deutschland abgefragt und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien und Anforderungen aus.
NBG
Das Nationale Begleitgremium
Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren für hoch radioaktive Abfälle unabhängig, transparent und bürgernah zu begleiten. Es vermittelt zwischen den Akteuren der Suche und der Öffentlichkeit. Das NBG setzt sich zusammen aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Bürger:innen, die nach dem Zufallsprinzip angefragt und dann aus diesem Kreis gewählt wurden.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Endlagersuche. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger:innen festgelegt, für deren Umsetzung das BASE verantwortlich ist. So sieht das Standortauswahlgesetz während des gesamten Verfahrens verschiedene Gremien und Formate vor, über die sich Bürger:innen kontinuierlich an der Endlagersuche beteiligen können. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Fachkonferenz Teilgebiete
Hier konnten Bürger:innen den Zwischenbericht mit dem verantwortlichen Unternehmen diskutieren, kritisch hinterfragen und Stellung nehmen. Die Diskussionsergebnisse der Fachkonferenz wurden in einem Bericht festgehalten. Die BGE mbH berücksichtigt die Ergebnisse bei ihrer weiteren Arbeit.
Als wichtigstes Beteiligungsgremium bei der Endlagersuche bündeln und vertreten sie die Interessen der jeweiligen Region und bieten weitreichende Gestaltungsräume.
Ein vermittelndes Gremium, das aus Mitgliedern der Regionalkonferenzen und Vertreter:innen derjenigen Gemeinden Deutschlands besteht, in denen sich heute Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle befinden.
Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine finden zu Abschluss jeder Phase des Verfahrens statt. Hier kann jede bzw. jeder Betroffene Einwände erheben.
Gerichtliche Überprüfung
Am Ende der zweiten und dritten Suchphase können Betroffene das Auswahlverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.
Beteiligungsmöglichkeiten für Nachbarstaaten
Das Standortauswahlverfahren sieht auch Beteiligungsmöglichkeiten für die Nachbarstaaten vor. Diese beginnen insbesondere mit der Einrichtung der Regionalkonferenzen am Ende von Phase 1. Die Regionalkonferenzen sind das wichtigste Beteiligungsgremium im Rahmen des Standortauswahlverfahrens.
Regionalkonferenzen
Zusammensetzung und Aufgaben
Das BASE richtet Regionalkonferenzen in jeder der zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregionen ein. Sie bestehen aus einer Vollversammlung und einen Vertretungskreis. Der Vertretungskreis wird von der Vollversammlung gewählt und besteht zu je einem Drittel aus Bürger:innen sowie aus Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften und gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Umweltverbände).
Die Regionalkonferenzen begleiten das Standortauswahlverfahren, können sich wissenschaftlich beraten lassen, erhalten Gelegenheiten zur Stellungnahme und informieren die regionale Öffentlichkeit. Wenn die Regionalkonferenzen die Untersuchungsergebnisse der BGE mbH anzweifeln, können sie eine Überprüfung fordern. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahl-verfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.
Grenzt eine Standortregion an einen anderen Staat, sind die Interessen der dort betroffenen Bürger:innen gleichwertig zu berücksichtigen. In diesen Fällen werden die jeweiligen Regionalkonferenzen in ihrer Geschäftsordnung regeln, wie der Nachbarstaat einbezogen werden soll. Dies schließt die Möglichkeit ein, Vertreter:innen des Nachbarstaates in den Vertretungskreis der Regionalkonferenz zu berufen. Dies können sowohl Vertreter:innen staatlicher Institutionen als auch Bürger:innen oder Vertreter:innen gesellschaftlicher Organisationen sein.
Video
Was sind die Regionalkonferenzen und welche Rolle spielen sie im Endlagersuchverfahren? Das erklärt das nachfolgende Kurzvideo.
Weiterhin haben Vertreter:innen aus den Nachbarstaaten Deutschlands die Möglichkeit, sich im Rahmen von Stellungnahmeverfahren einzubringen, die mindestens zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen am Ende der Phase 1, zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte am Ende der Phase 2 und zum Standortvorschlag stattfinden werden.
Der aktuelle Stand des Verfahrens
Die Veröffentlichung des Zwischenberichts und seine Diskussion auf der Fachkonferenz Teilgebiete stellten einen ersten Schritt innerhalb von Phase 1 dar. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Diskussion und nach Anwendung weiterer Kriterien wird die BGE mbH im Verlauf der Phase 1 die identifizierten Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die sie dann weiter untersuchen wird.
Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
Im nächsten Arbeitsschritt führt die BGE mbH für alle Teilgebiete, die der Zwischenbericht Teilgebiete nennt, repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch.
Für den Zeitraum bis zum Start der Regionalkonferenzen haben Vertreter:innen der Zivilgesellschaft gemeinsam mit dem BASE ein neues Konzept zur Beteiligung auf den Weg gebracht. Das Konzept sieht für die Beteiligung bis zum Start der Regionalkonferenzen zwei Beteiligungselemente vor, die eng miteinander verzahnt sind: Das Forum Endlagersuche und das Planungsteam Forum Endlagersuche. Die beiden Beteiligungsinstrumente ergänzen sich und sollen eine umfassende Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE mbH sowie eine transparente Kommunikation in die Öffentlichkeit ermöglichen.
Forschungsvorhaben „HErüber“
Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren (HErüber)
Im Juli 2020 hat das BASE das Forschungsvorhaben „HErüber“ gestartet.
Ziel ist es, die spezifischen Herausforderungen und Erfolgsfaktoren von grenzüberschreitenden formellen und informellen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung herauszuarbeiten sowie diese auf den konkreten Fall der Suche nach einem Endlagerstandort zu übertragen.