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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Informationsmanagement Langzeitdokumentation

Das aktuelle und künftige Wissen um die Endlager für radioaktive Abfälle darf nicht verlorengehen. Denn auch Menschen in einer fernen Zukunft müssen deren sicherheitstechnische Bedeutung kennen und verstehen können.

Detailansicht eines Aktenordners

Daten und Dokumente, die für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden können, müssen über Jahrhunderte hinaus sicher aufbewahrt werden. Auch in ferner Zukunft müssen die Menschen in der Lage sein, die sicherheitstechnische Bedeutung der tief unter der Erde liegenden Endlager zu verstehen.

Auf der Grundlage umfassender Informationen sollen sie im Fall einer Rückholung während des Endlagerbetriebs oder einer Bergung nach der Stilllegung des Endlagers eigenständig entscheiden können, wie sie mit den radioaktiven Abfällen umgehen.

Eine Aufgabe des BASE

Im Jahr 2016 forderte die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ – die Endlagerkommission – in ihrem Abschlussbericht, dass eine zentrale staatliche Stelle für den langfristigen Erhalt des Wissens verantwortlich sein soll. Langzeitdokumentation ist eine zentrale Sicherheitsmaßnahme, die getrennt von den Betreibern kerntechnischer Anlagen wahrzunehmen ist. Mit dem 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetz (StandAG) wurde diese Aufgabe gesetzlich geregelt und dem BASE übertragen. Einzelheiten wird eine Rechtsverordnung festlegen, die momentan vom Bundesumweltministerium mit der fachlichen Unterstützung des BASE ausgearbeitet wird.

Bereits heute bereitet das BASE die Übermittlung relevanter Daten und Dokumente vor und wirkt in nationalen und internationalen Gremien mit. Ein BASE-Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit der Langzeitbeständigkeit von Papier und digitalen Speichermedien. Sobald die Rechtsverordnung nach §38 StandAG in Kraft tritt, kann das BASE mit der Umsetzung der Langzeitdokumentation beginnen.

Unterschiedliche Datenträger an verschiedenen Orten

Es gilt eine lückenlose und dauerhafte Verfügbarkeit wichtiger Informationen zu gewährleisten. Dafür müssen schon heute Schritte zur systematischen Zusammenstellung und dauerhaften Aufbewahrung der Daten unternommen werden. Eine zentrale Maßnahme ist die redundante Speicherung der Daten auf unterschiedlichen Trägermaterialien an verschiedenen, datentechnisch nicht miteinander verbundenen und hinreichend voneinander entfernten Orten.

Forschung im BASE

Forschung hinterfragt bestehendes Wissen, Konzepte und Methoden, untersucht offene Fragen und schließt Wissenslücken. Für das BASE ist Forschung ein wesentliches Instrument, um Sicherheit in der nuklearen Entsorgung weiterzuentwickeln.

Forschung zur Langzeitbeständigkeit von Papier

Labest Papier

In Kooperation mit der TU Darmstadt wurde im Forschungsvorgaben "Labest Paper" ab Juni 2020 bis Dezember 2022 untersucht, wie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit typischen, eventuell vorhandenen Schäden an Papierdokumenten umgegangen werden kann und welche Art von Papier in Verbindung mit welchen Schreib- und Druckstoffen zur Gewährleistung einer dauerhaften Unversehrtheit geeignet ist.

Sowohl für bereits vorhandene als auch künftig zu erzeugende Informationen über Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle ist gemäß § 38 StandAG diese dauerhafte Unversehrtheit zu gewährleisten.

Je nach Zusammensetzung und Lagerungsbedingungen können papierene Dokumente eine vergleichsweise lange Les- und Haltbarkeit von einigen Jahrhunderten erreichen. Damit stellt Papier ein geeignetes Medium zur Überlieferung von Informationen über lange Zeiträume dar.

Je nach Zusammensetzung und Lagerungsbedingungen können papierene Dokumente eine vergleichsweise lange Les- und Haltbarkeit von einigen Jahrhunderten erreichen. Damit stellt Papier ein geeignetes Medium zur Überlieferung von Informationen über lange Zeiträume dar.

Ein breites Fundament

Der Umfang der zu dokumentierenden Daten und Dokumente wird so weitreichend wie möglich angesetzt: Sämtliche Informationsbestände der Betreiber von kerntechnischen Anlagen und staatliche Stellen werden davon erfasst. Dazu zählen sämtliche Daten und Dokumente

  • zur Geschichte des Standorts Gorleben,
  • zur unmittelbaren Vorgeschichte des Standortauswahlverfahrens,
  • die Beratungen der Endlagerkommission,
  • sämtliche weiteren Schritte im Standortauswahlverfahren einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Hinzu kommen die Informationsbestände hinsichtlich der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle. Schritt für Schritt wird das BASE so die Funktion des „Langzeitgedächtnisses“ für die nukleare Entsorgungssicherheit in Deutschland übernehmen.

Kein neues Thema

Im Bereich der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist eine Langzeitdokumentation bereits seit Jahrzehnten vorgesehen. Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat 1983 formuliert, dass die wesentlichen Daten über

  • die Lage,
  • die Errichtung,
  • den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers sowie
  • die eingelagerten Abfälle

vollständig an räumlich getrennten Orten geschützt aufzubewahren sind. Auch im Planfeststellungsbeschluss zum Endlager Konrad von 2002 ist festgelegt, dass eine Dokumentation zur Errichtung, zum Betrieb und zur Stilllegung des Endlagerbergwerks zu erstellen und an räumlich getrennten Orten aufzubewahren ist.

Gesetzliche Grundlage

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG):

§ 38 Dokumentation, Verordnungsermächtigung

(1) Daten und Dokumente, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden können (Speicherdaten), werden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung dauerhaft gespeichert.

(2) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Einzelheiten zu den Speicherdaten und zu ihrem Inhalt, Verwendungszweck, Umfang, ihrer Übermittlung, Speicherung und Nutzung zu bestimmen. Die Rechtsverordnung soll insbesondere Regelungen enthalten, nach denen die Inhaber von Speicherdaten diese vollständig und kostenfrei dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung oder einer von diesem bestimmten Stelle zur Verfügung stellen. Sie kann eine Regelung enthalten, nach der die Inhaber von Speicherdaten diese über die zuständigen Behörden der Länder der in Satz 2 genannten Behörde oder von dieser bestimmten Stelle zur Verfügung stellen. Zudem soll sie festlegen, wie die dauerhafte Unversehrtheit der Daten gesichert wird.