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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Anfang und Ende der Atomkraft

Ereignisse der Atomkraftnutzung, des Atomausstiegs und der Endlagersuche und Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland.

: Bundesministerium für Atomfragen

Gründung des Bundesministeriums für Atomfragen in der Bundesrepublik Deutschland (DEU). Mit wiederholten Änderungen seiner Aufgaben und Kompetenzen wurde das Ministerium in den folgenden Jahrzehnten mehrfach umbenannt. Seit 1998 heißt es Bundesministerium für Bildung und Forschung.

F.J. Strauss wird Atomminister 1955 (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: alliance/akg-images 20. Oktober 1955: Bundespräsident Theodor Heuss (links) überreicht Franz Josef Strauß die Ernennungsurkunde zum Bundesminister für Atomfragen

: Amt für Kernforschung und Kerntechnik

Gründung des Amts für Kernforschung und Kerntechnik in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). 1963 wird es wieder aufgelöst.

: Europäische Atomgemeinschaft

Mit Unterzeichnung der Römischen Verträge gründen sechs europäische Staaten auch die europäische Atomgemeinschaft Euratom. Als eigenständige Internationale Organisation teilt sie sich alle Organe mit der Europäischen Union. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Förderung der Forschung und die Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards im nuklearen Bereich.

EWG: Vertragsunterzeichnung über Europäische Markt und Atomgemeinschaft (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance / dpa / fotomil Bundeskanzler Konrad Adenauer (links) unterzeichnet am 25. März 1957 in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)

: International Atomic Energy Agency

Gründung der International Atomic Energy Agency (IAEA) in Washington, D. C. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation, die mit den Vereinten Nationen durch ein Sonderabkommen verbunden ist. Hauptsitz der Organisation ist Wien.

Gründung der International Atomic Energy Agency (IAEA) am 29.Juli 1957 (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance/dpa/dpaweb/epa apa Schlager Logo der IAEA

: Empfehlungen zur Einlagerung radioaktiver Abfälle

Die Bundesanstalt für Bodenforschung (heute Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) präsentiert auf einer Tagung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) Empfehlungen zur Einlagerung radioaktiver Abfälle in Steinsalz-Formationen.

Eine Nahaufnahme eines Steinsalzblockes (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / blickwinkel / R. Koenig Blick auf eine Wand aus Steinsalz

: Atomgesetz

In der Bundesrepublik Deutschland tritt das Atomgesetz in Kraft. Gegenstand ist die friedliche Nutzung der Atomkraft und der Schutz gegen ihre Gefahren. Die Endlagerung radioaktiver Abfälle wird nicht thematisiert.

: Inbetriebnahme Versuchsatomkraftwerk Kahl

Das Versuchsatomkraftwerk Kahl (Karlstein am Main, Bayern) wird in Betrieb genommen. Trotz einer elektrischen Leistung von nur rund 15 Megawatt wird es mitunter als erstes kommerzielles Atomkraftwerk der Bundesrepublik Deutschland betrachtet.

Schaltwarte des Atomkraftwerks Kahl am Main (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance / akg-images / Fred Kraus Schaltwarte des Atomkraftwerks Kahl am Main

: Staatliche Zentrale für Strahlenschutz in der DDR

Gründung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz in der DDR.1973 entsteht daraus das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz.

: Standortsuche Endlagerkaverne

Aktive Suche nach einem Standort für eine Endlagerkaverne in der Bundesrepublik Deutschland. Verschiedene Standorte werden verglichen und Grundstücksverhandlungen geführt. Das Projekt wird 1968 wegen anhaltender Proteste und aus wirtschaftlichen Erwägungen (Optimierung des Standortes Asse II) aufgegeben.

: Versenkung im Atlantik

In den 1960er- bis 80er-Jahren versenken mehrere Staaten in gemeinsamen Aktionen schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Atlantik – unter Aufsicht der damaligen Europäischen Kernenergieagentur ENEA, der heutigen Nuclear Energy Agency der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich 1967 mit einer einmaligen Versenkung schwachradioaktiver Abfälle.

Fässer mit Atommüll, welche über Bord in den Ärmelkanal geworfen werden (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa Fässer mit radioaktiven Abfällen werden über Bord in den Ärmelkanal geworfen

: Schachtanlage Asse II

Beginn der Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in die Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen. Im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 und 1973 heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland hat [...] mit dem Salzbergwerk Asse [...] ein Endlager geschaffen.“ Etwa ab Mitte 1974 spricht man dann von Einlagerungsversuchen. Potentielle Sicherheitsrisiken werden in Kauf genommen. Bis 1978 werden fast alle der bis dahin angefallenen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus DEU dort eingelagert.

Es folgt eine separate Darstellung der Ereignisse im Projekt Asse.

"Schachtanlage Asse" steht auf einem Schild in Remmlingen. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance/Ole Spata/dpa

: Morsleben

Beginn der Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle im ehemaligen Salzbergwerk Morsleben im Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt. Als Endlager genehmigt wird es nach mehreren Probephasen 1979. Die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb folgt 1986.

Es folgt eine separate Darstellung der Ereignisse im Endlagerprojekt Morsleben.

Eingangsbereich des Endlagers Morsleben (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa Eingangsbereich des Endlagers Morsleben

: Schacht Konrad

Im ehemaligen Erzbergwerk Schacht Konrad in Salzgitter, Niedersachsen, beginnt die wissenschaftliche Vorerkundung für die Eignung als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. 1982 wird ein Planfeststellungsantrag gestellt.

Es folgt eine separate Darstellung der Ereignisse im Endlagerprojekt Konrad.

Luftbild des Förderturms des ehemaligen Eisenerzbergwerks Schacht Konrad (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa Förderturm des ehemaligen Eisenerzbergwerks Schacht Konrad

: Untersuchungen zur Errichtung eines Nuklearen Entsorgungszentrums

Beginn der Untersuchung dreier Standorte in Niedersachsen zur Errichtung eines Nuklearen Entsorgungszentrums im Auftrag der Bundesregierung. Mit dem Bekanntwerden der Untersuchung regt sich an allen Standorten Widerstand.

Demonstranten halten ein Plakat mit der Aufschrift: "Atommüllfabrik Lichtenmoor: Missbildungen durch Radioaktivität" (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / Werner Schilling Demonstration in Lichtenmoor (Niedersachsen) am 21. Juli 1976

: Zuständigkeit Endlagerung

Ab 1976 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gesetzlich für die Endlagerung zuständig, ab 1989 das neu gegründete Bundesamt für Strahlenschutz.

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / imageBROKER / Thomas Robbin Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Charlottenburg, Berlin

: Vierte Novelle des Atomgesetzes

Mit der vierten Novelle des Atomgesetzes wird die Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt. Im neu eingefügten Paragraf 9 a (3) steht unter anderem: „der Bund hat Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung einzurichten.“

: Entscheidung für Gorleben

Überraschende Entscheidung des Landes Niedersachsen für den Standort Gorleben als mögliches Nukleares Entsorgungszentrum mit Wiederaufarbeitungsanlage, Brennelementefabrik und Endlager. Starke Bürgerproteste sorgen dafür, dass die Landesregierung den Plan des Integrierten Entsorgungszentrums wieder aufgibt. Es folgt ab 1979 die Erkundung des Gorlebener Salzstocks als mögliches Endlager.

Zahlreiche Demonstranten ziehen mit Schildern gegen eine Anlage zur Wiederaufbereitung von Brennstäben und ein Endlager für hochradioaktiven Müll in Gorleben durch die Innenstadt von Hannover (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance/ dpa Rund 100.000 Menschen demonstrieren am 31. März 1979 in Hannover gegen ein Endlager in Gorleben

: Reaktorunfall im AKW Three Mile Island

Am 28. März 1979 kommt es im Atomkraftwerk Three Mile Island bei Harrisburg, Pennsylvania, USA, zu einer teilweisen Kernschmelze.

Das Kernkraftwerk Three Mile Island bei Harrisburg (Pennsylvania, USA) (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / AP Images Atomkraftwerk Three Mile Island bei Harrisburg

: Gorleben-Treck

Als Reaktion auf die Entscheidung für den Standort Gorleben als Nukleares Entsorgungszentrum formiert sich am 25. März 1979 der sogenannte Gorleben-Treck nach Hannover. Unter dem Eindruck des Reaktorunfalls in Harrisburg, USA, nehmen rund 100.000 Menschen an der Abschlusskundgebung am 31. März in Hannover teil.

Demonstrierende auf dem Gorleben-Hannover Treck (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance / Sven Simon Demonstrierende auf dem Gorleben-Hannover Treck

: Freie Republik Wendland

Eine Initiative der Anti-Atom-Bewegung ruft rund um den Bohrplatz 1004 im Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen, die „Freie Republik Wendland“ aus, die 33 Tage Bestand hat.

Polizei und Bundesgrenzschutz räumen am 04.06.1980 das Hüttendorf der "Republik Freies Wendland" (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance / Dieter Klar Demonstration gegen die Räumung des Hüttendorfs am 4. Juni 1980

: Demonstration bei Brokdorf

Im Februar 1981 findet bei Brokdorf, Schleswig-Holstein, eine Großdemonstration gegen den Bau des AKW Brokdorf statt. Trotz eines vom Oberverwaltungsgericht verhängten Versammlungsverbots nehmen rund 100.000 Menschen an der Demonstration teil. 1985 erklärt das Bundesverfassungsgericht das Versammlungsverbot für unzulässig.

Demonstranten auf dem Weg zum Protest gegen den Bau des Kernkraftwerks in Brokdorf (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / United Archives / Roba-Archiv Auf dem Weg zur Demonstration in Brokdorf

: Nuklearkatastrophe in Tschernobyl

Verheerende Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (heute: Ukraine). Es kommt zur europaweiten Verbreitung radioaktiver Stoffe. Infolge des katastrophalen Unfalls wird in DEU nur fünf Wochen später das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründet.

Luftaufnahme des Atomkraftwerks Tschernobyl nach dem Unfall am 26. April 1986. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / akg-images Atomkraftwerk Tschernobyl nach dem Unfall am 26. April 1986

: Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz

Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz mit dem Ziel, die Kompetenzen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes neu zu ordnen.

Ein Schild des Bundesamtes für Strahlenschutz (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / POP-EYE

: Stilllegung von AKWs in der DDR

Die Atomkraftwerke Rheinsberg und Greifswald in der DDR werden stillgelegt.

Eine aktuelle Übersicht und Karte der deutschen Atomkraftwerke, die bereits stillgelegt wurden oder noch in Betrieb sind, findet sich hier.

Blick in die Schaltzentrale des Reaktors in Block 6 im Atomkraftwerk Lubmin bei Greifswald (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa / Roland Popp Schaltzentrale des Reaktors in Block 6 im Atomkraftwerk Lubmin bei Greifswald

: Atomgesetz im wiedervereinigten Deutschland

Mit Inkrafttreten des Vertrags über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gilt ab Juli 1990 auch in den ostdeutschen Bundesländern das Atomgesetz.

: Auflösung des Amts für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR

Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR wird im Zuge der Wiedervereinigung aufgelöst, die Aufgaben werden auf Bundes- und Landesbehörden übertragen.

: Vereinbarung zum Ende der Atomkraftnutzung

Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen (EVU) treffen eine Vereinbarung über die geordnete Beendigung der Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung. Sie legen fest, wie viel Strom die Atomkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, bevor sie abgeschaltet werden. Damit begrenzen sie die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von circa 32 Jahren. Der Neubau von Atomkraftwerken ist nicht mehr erlaubt.

Lachend unterhalten sich Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 15.6.2000 zu Beginn der Bundespressekonferenz in Berlin. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance / dpa / Wolfgang Kumm Bundeskanzler Gerhard Schröder (r.) und Bundesumweltminister Jürgen Trittin

: Empfehlung Suchverfahren

Der von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) legt eine Empfehlung für ein nachvollziehbares transparentes Verfahren für die Suche und die Auswahl von Endlagerstandorten vor.

: Zwischenlagerung am Atomkraftwerk

Entsprechend einer Novellierung des Atomgesetzes müssen abgebrannte Brennelemente zukünftig am Standort der Atomkraftwerke zwischengelagert werden. Gleichzeitig werden Castor-Transporte ins Ausland zur Wiederaufarbeitung beendet.

Castor-Behälter stehen im Zwischenlager Nord in Lubmin bei Greifswald bereit, um mit radioaktiven Abfällen aus dem Rückbau des Atomkraftwerkes Lubmin beladen zu werden (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance / ZB Castor-Behälter stehen im Zwischenlager Nord in Lubmin bei Greifswald bereit, um mit radioaktiven Abfällen aus dem Rückbau des Atomkraftwerkes Lubmin beladen zu werden

: Laufzeitverlängerung Atomkraftwerke

Mit einer Novelle des Atomgesetzes werden die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vize-Kanzler Guido Westerwelle während der Beratung über die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa / Rainer Jensen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vize-Kanzler Guido Westerwelle während der Beratung über die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke am 1. Oktober 2010

: EU-Richtlinie Entsorgung

Die EU-Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle wird verabschiedet. Die EU-Länder müssen der Europäischen Kommission bis August 2015 ihre nationalen Entsorgungsprogramme übermitteln.

: Reaktorkatastrophe in Fukushima

Nach einem Erdbeben und einem Tsunami kommt es am 11. März 2011 im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi, Japan, in mehreren Reaktoren zur teilweisen Kernschmelze. In Deutschland wird infolge des katastrophalen Unfalls die Abschaltung von acht älteren sowie die stufenweise Abschaltung aller übrigen Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022 beschlossen.

Arbeiter dekonterminieren eine Schule in Katsurao nahe des vom Tsunami zerstörten Atomkraftwerkes in Fukushima (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / reuters Arbeiter:innen dekontaminieren am 4. Dezember 2011 das Umfeld einer Schule in der Präfektur Fukushima

: Erarbeitung eines Standortauswahlgesetzes

Beginn der Erarbeitung eines Standortauswahlgesetzes. Angestrebt wird ein parteiübergreifender Konsens.

: Letzter Castortransport nach Gorleben

Der 13. und letzte Transport mit hochradioaktivem Müll aus der Wiederaufarbeitungsanlage im französischen La Hague trifft am 28. November 2011 in Gorleben ein.

Ein Zug mit elf Castor-Behältern mit deutschem Atommüll aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa / Uli Deck Castortransport aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague

: Endlagerkomission

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nimmt ihre Arbeit auf. Nach zwei Jahren Diskussion präsentiert sie im Juli 2016 ihren Abschlussbericht. Er bildet die Grundlage für eine Novellierung des Standortauswahlgesetzes.

Die Mitglieder der Endlagerkomission sitzen an einem runden Tisch und halten eine Sitzung ab.
Quelle: dpa Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

: Abschaltung Atomkraftwerk Grafenrheinfeld

Das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld (Landkreis Schweinfurt, Bayern) wird abgeschaltet.

Blick auf das Abklingbecken, an dessen Rand ein Mitarbeiter mit Strahlenmessgerät steht.  (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa / Daniel Karmann Im abgeschalteten Atomkraftwerk Grafenrheinfeld führt ein Mitarbeiter im Mai 2016 eine Strahlendosismessung am Brennelementlagerbecken (Abklingbecken) im Reaktorgebäude durch.

: Neuordnung: Organisation des Endlagerbereichs

Die Organisation des Endlagerbereichs wird neu geordnet. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für nukleare Transporte sowie Zwischen- und Endlagerung. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist als Vorhabenträger auch für die Endlagersuche zuständig. Ein Nationales Begleitgremium wird gegründet.

: Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung tritt in Kraft

Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung tritt in Kraft. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) überweisen rund 24 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds. Im Gegenzug trägt der Bund die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH wird gegründet. Die EVU bleiben verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Bereitstellung endlagergerecht verpackter Abfälle.

Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

Ein Mitarbeiter steht im Kernkraftwerk Unterweser in einem Raum, in dem Demontagearbeiten stattfinden. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa Demontagearbeiten im stillgelegten Atomkraftwerk Unterweser

: Abschaltung Atomkraftwerk Gundremmingen B

Block B des Atomkraftwerks Gundremmingen (Landkreis Günzburg, Bayern) wird abgeschaltet.

Aus zwei Kühltürmen steigt Dampf auf. Im Vordergrund sind vier Wohnhäuser zu sehen.  (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / Sven Hoppe/dpa Die Kühltürme des Atomkraftwerks Gundremmingen. Block B wird 2017 abgeschaltet, Block C 2021.

: Abschaltung Atomkraftwerk Philippsburg 2

Block 2 des Atomkraftwerks Philippsburg (Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg) wird abgeschaltet. Block 1 wird bereits 2011 abgeschaltet.

Zwei Kühltürme, im Vordergrund Dächer von Wohnhäusern, Baumwipfel und ein Kirchturm. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture-alliance / Augenklick/KUNZ / Bernhard Kunz Nach der Abschaltung des Atomkraftwerks Philippsburg werden die beiden Kühltürme im Jahr 2020 gesprengt.

: BfE wird BASE

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) heißt jetzt Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Der neue Name soll die Rolle und Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes besser zum Ausdruck bringen.

Das Logo des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Quelle: BASE

: Zwischenbericht Teilgebiete

Am 28. September 2020 veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (mbH) den Zwischenbericht Teilgebiete.

Zwi­schen­be­richt Teil­ge­bie­te

Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, nimmt an der Pressekonferenz zum Zwischenbericht Bundesgesellschaft für Endlagerung teil. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Zwischenberichts Teilgebiete

: Abschaltung Atomkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf

Die Atomkraftwerke Grohnde (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen), Gundremmingen C (Landkreis Günzburg, Bayern) und Brokdorf (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) werden abgeschaltet.

Luftaufnahme des Atomkraftwerks Grohnde. Aus den beiden Kühltürmen steigt Dampf auf. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / blickwinkel/H. Blossey / H. Blossey Das Atomkraftwerk Grohnde in Niedersachsen.

: Streckbetrieb Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland

Der Bundestag beschließt eine Änderung des Atomgesetzes. Demnach werden die drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens zum 15. April 2023 weiterbetrieben.

Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Blick auf das Atomkraftwerk Neckarwestheim, im Vordergrund sind Weinberge zu erkennen. (BildMitLangbeschreibung)
Quelle: picture alliance / dpa / Jan-Philipp Strobel Das Atomkraftwerk Neckarwestheim in Baden-Württemberg.

: Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland

Mit den Atomkraftwerken Emsland (Landkreis Emsland, Niedersachsen), Isar 2 (Landkreis Landshut, Bayern) und Neckarwestheim 2 (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) werden die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet.