Angebot und Aufgaben der Geschäftsstelle

Der Gesetzgeber sah vor, dass sich die Konferenzteilnehmer:innen selbst organisierten. Bei ihrer Arbeit wurden sie unterstützt von einer Geschäftsstelle, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angesiedelt war. Konferenzteilnehmer:innen waren kommunale Vertreter:innen aus den im Zwischenbericht genannten Teilgebieten, Bürger:innen, Wissenschaftler:innen sowie Vertreter:innen gesellschaftlicher Organisationen.
Die Aufgaben der Geschäftsstelle waren:
- Organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Beratungstermine: Die Geschäftsstelle unterstützte in Bezug auf Konferenzorte, Anmelde- und Teilnehmenden-Management, Catering, Hotelkontingente, Reisekostenerstattung
- Bereitstellung eines Live-Streams und eines digitalen Beteiligungstools durch den Dienstleister sowie Zusammenarbeit mit der Moderation
- Servicearbeiten für die drei Beratungstermine: Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz unterstützte bei der Erstellung der Tagesordnung, der Sitzungsunterlagen sowie bei der Dokumentation
- Veröffentlichung von Dokumenten der Fachkonferenz auf der Internetseite der Fachkonferenz
- Übermittlung von wesentlichen Unterlagen der Fachkonferenz (Tagesordnungen, Ergebnisdokumentationen der einzelnen Beratungstermine, abschließende Ergebnisdokumentation der Beratungsergebnisse der Fachkonferenz) an das BASE zur Veröffentlichung im Dokumentenverzeichnis der Informationsplattform nach § 6 StandAG
- Organisatorische Unterstützung von Arbeitsgruppen, die dem gesetzlichen Beratungsauftrag der Fachkonferenz entsprechen. Dies beinhaltete die Bereitstellung eines virtuellen Konferenzraums (bzw. eines Konferenzraums und Reisekosten bei Präsenzterminen), Moderation, Protokollführung
- Bereitstellung der Konsultationsergebnisse der vom BASE geführten Online-Beteiligungsplattform zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH für die drei Beratungstermine der Fachkonferenz sowie der verfahrensbezogenen Dokumente der Fachkonferenz (z. B. Geschäftsordnung)
- Beantwortung von Anfragen zu Organisation und Ablauf der Fachkonferenz sowie die Weiterleitung von inhaltlichen Anfragen an die jeweils zuständigen Akteure im Standortauswahlverfahren
Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete wurde zum 30.09.2021 aufgelöst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
orga-beteiligungskonzept@bfe.bund.de
Bei inhaltlichen Fragen zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH wenden Sie sich bitte an dialog@bge.de. Telefonisch erreichen Sie die BGE mbH unter 05171 543 9000 (Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr).
Dokumente zu den Beratungsergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete sind im Dokumentenverzeichnis verfügbar.