Phase 1
In der 1. Phase sammelt das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), geologische Daten der Länder und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE, welche Gebiete aus ihrer Sicht die Mindestanforderungen erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Damit Bürger:innen möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE im Herbst 2020 einen Zwischenbericht zur Diskussion.