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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Angebote für Kommunen

Auf dieser Seite finden kommunale Vertreter:innen einen Überblick über den Stand der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle sowie über die Beteiligungsmöglichkeiten und das Informationsangebot des BASE.

Das Bild zeigt die beigefarbene Fassade eines Gebäudes. Daran befestigt ist ein metallener Rathaus-Schriftzug.

Stand des Suchverfahrens

Die Endlagersuche durchläuft insgesamt drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist abgeschlossen: Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die BGE mbH, hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt, ausgewertet und 2020 den Arbeitsstand in einem Zwischenbericht veröffentlicht. Der Bericht weist 90 Teilgebiete aus, die ca. 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen.

Aktuell arbeitet die BGE mbH an der Eingrenzung der 90 Teilgebiete auf sogenannte Standortregionen. Diese will sie bis Ende 2027 dem BASE in einem Vorschlag zur Prüfung vorlegen. Das BASE wird in allen vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen einrichten, um eine umfassende Beteiligung u. a. der kommunalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Weitere Informationen zum Stand des Suchverfahrens finden Sie hier.

Neue Zeitbedarfe im Verfahren

Mit dem BGE-Bericht vom Oktober 2022 liegen erstmals Zeitschätzungen für die gesamte Standortsuche vor. Sie liegen deutlich über der im Gesetz angestrebten Zielmarke 2031. Die BGE mbH kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Entscheidung für einen Endlagerstandort nach optimistischen Annahmen bis in das Jahr 2046 verschieben wird.

Das BASE betont in seiner Stellungnahme zu den Zeitschätzungen der BGE mbH die Notwendigkeit, das Verfahren grundlegend zu evaluieren. Insbesondere müssen die Auswirkungen der verlängerten Standortsuche auf andere Bereiche der nuklearen Entsorgung berücksichtigt werden, wie zum Beispiel der Zwischenlagerung oder der Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Weitere Informationen zu den Zeitbedarfen finden Sie hier.


Infoangebote zum Stand des Verfahrens

Wie können sich Kommunen in die Suche einbringen?

Kommunale Vertreter:innen sind in allen gesetzlichen und ergänzenden Beteiligungsformaten der Endlagersuche vertreten. Ihnen kommt sowohl im Forum Endlagersuche als auch bei den bevorstehenden Regionalkonferenzen, Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen eine wichtige Rolle zu.

Beteiligungs­möglichkeiten

Aktuelle Phase

Forum Endlagersuche

Das Forum Endlagersuche ist ein ergänzendes Beteiligungsformat in der Arbeitsphase bis zu den Regionalkonferenzen. Als offener Diskussions- und Vernetzungsort gibt es Einblicke in den aktuellen Stand der Endlagersuche und zu den Schritten zur Einengung der Teilgebiete auf Standortregionen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie die Arbeitsschritte der BGE mbH für die Öffentlichkeit nachvollziehbar gemacht werden können. Mit speziellen Programmpunkten richtet sich das Forum insbesondere auch an Vertreter:innen kommunaler Gebietskörperschaften. Das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) bereitet das Forum vor.

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Regionalkonferenzen und Rat der Regionen

Was sind die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen?

Regionalkonferenzen gehören zu den gesetzlich verankerten Formaten der Beteiligung. Sobald die BGE mbH ihren Vorschlag für Standortregionen vorlegt, wird das BASE in jeder vorgeschlagenen Region eine Regionalkonferenz einrichten. Regionalkonferenzen sind ein wichtiges Instrument für die langfristige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit in den betroffenen Regionen. Sie vertreten ihre jeweilige Region so lange, wie diese im Verfahren verbleibt. Regionalkonferenzen können u. a. Nachprüfanträge zu den Vorschlägen der BGE mbH stellen. Sie verfügen über ein eigenes Budget, um beispielsweise wissenschaftliche Expertisen einzuholen. Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften stellen ein Drittel des Vertretungskreises, der die Geschäfte der Regionalkonferenz führt. Überregional bündelt der Rat der Regionen die Interessen der Standortregionen. Hier sind, neben den Vertreter:innen der Standortregionen, auch die Vertreter:innen der Kommunen beteiligt, in denen sich Zwischenlagerstandorte für hochradioaktive Abfälle befinden

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Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine

Was sind Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine?

Kommunen stehen mehrere Instrumente zur Verfügung, mit denen sie Einfluss auf das Suchverfahren nehmen können. Dazu gehören Stellungnahmen und Erörterungstermine. Alle betroffenen Personen, also auch Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften, können Stellungnahmen zu den Vorschlägen der BGE mbH abgeben – nämlich zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen (Phase 1), zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte (Phase 2) und zum Standortvorschlag (Phase 3). Die Stellungnahmen und Einwände werden auf Erörterungsterminen verhandelt. Am Ende der zweiten und dritten Suchphase können Betroffene das Auswahlverfahren vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.


Informationen vor Ort

Das BASE begleitet regelmäßig Info- und Dialogveranstaltungen von Städten, Landkreisen und Kommunen. Darüber hinaus besuchen Mitarbeitende des BASE mit dem Info-Mobil oder den Leihausstellungen bundesweit Städte und Gemeinden, um über die verschiedenen Aspekte der Endlagersuche zu diskutieren. Kommende Termine finden Sie in unserem Veranstaltungsbereich.

Um Ihre Arbeit zu unterstützen, erstellt das BASE zudem kontinuierlich digitale Informationsangebote, die über das Verfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten aufklären. Die Erklärvideos, virtuelle Ausstellungen oder die eigens produzierte App „Endlagersuche 360°“ können Sie auch nutzen, um Bürger:innen in Ihren Kommunen mit dem Suchverfahren vertraut zu machen.

Warum sind auch dicht besiedelte Flächen, Naturschutzgebiete und touristische Regionen als Teilgebiete ausgewiesen? Kommen solche Regionen für ein Endlager in Betracht?

In der ersten Phase der Suche orientiert sich die BGE mbH allein an geologischen Kriterien im tiefen Untergrund. Raumplanerische Aspekte wie Abstand zur Wohnbebauung oder die Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle, nicht bei der Ermittlung der Teilgebiete. Die sogenannten „planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien“ sind keine Ausschlusskriterien und den geowissenschaftlichen Kriterien in ihrer Wertung nachgeordnet. Sie können aber zur Einengung von großen, potenziell geeigneten Gebieten dienen und werden berücksichtigt, wenn Gebiete gleichwertige geologische Bedingungen aufweisen.

Wie unterstützt das BASE kommunale Vertreter:innen, die in ihrer Kommune über das Suchverfahren informieren möchten?

Mit Dialogveranstaltungen und Informationsmaterialien stellt das BASE Angebote bereit, die auf die Bedarfe von Landkreisen, Städten und Gemeinden ausgerichtet sind. Mitarbeitende des BASE können bspw. Informations- und Dialogveranstaltungen vor Ort begleiten – bitte wenden Sie sich an kommunen@base.bund.de. Die kostenlose Leihausstellung „suche:x“ des BASE bietet Kommunen die Möglichkeit, ihren Bürger:innen z.B. im eigenen Rat- oder Kreishaus ein lokales Informationsangebot zur Endlagersuche anzubieten. Mit der virtuellen Endlagerausstellung und der App „endlagersuche 360°“ werden Kommunen angesprochen, Informationen zur Endlagersuche über die eigenen Online-Plattformen und Social Media-Kanälen bereitzustellen.

54 Prozent der Fläche Deutschlands werden im Zwischenbericht der BGE mbH als Teilgebiet ausgewiesen. Ist meine Gebietskörperschaft bei der großen Fläche ernsthaft betroffen?

Ein Teilgebiet umfasst in manchen Fällen sehr große Flächen, die sich sogar über mehrere Bundesländer erstrecken können. Aufgabe der BGE mbH wird es im weiteren Suchverfahren sein, die Fläche auf wenige Standortregionen einzuengen. In diesen Regionen, die dann nur noch einen kleinen Teil der Fläche Deutschlands ausmachen, werden vor einer Festlegung von Erkundungen jeweils eigenständige regionale Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen. Die BGE mbH hat zugesagt, zeitnah Angaben zu machen, bis wann sie diese Konkretisierung von Standortregionen abgeschlossen haben wird. Ihre Hinweise, Fragen oder Kritiken zu dem vorliegenden Zwischenbericht konnten Sie unmittelbar in die Fachkonferenz Teilgebiete einbringen oder die Online-Konsultation zum Teilgebietsbericht nutzen. Die BGE mbH hat diese Ergebnisse bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen.

Wo kann ich weitere Informationen zu den Teilgebieten erhalten?

Der Zwischenbericht Teilgebiete sowie alle zur Endlagersuche wesentlichen Unterlagen und Dokumente veröffentlicht das BASE auf dieser Informationsplattform. Darüber hinaus hat die BGE mbH zu den einzelnen Teilgebieten Videos und Steckbriefe erstellt.

Prüft das BASE als Aufsichtsbehörde den Zwischenbericht Teilgebiete? Welchen rechtlichen Status hat der Zwischenbericht?

Der Zwischenbericht zeigt einen ersten Stand der Arbeiten der BGE mbH auf, der von der Aufsicht inhaltlich noch nicht überprüft wird. Er stellt – mit Ausnahme des Ausschlusses des früheren Erkundungsbergwerkes Gorleben (vgl. hierzu §36 StandAG) – keine abschließende Festlegung dar, welche Gebiete weiter untersucht werden sollen. Dies passiert erst mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages am Ende der ersten Phase des Suchverfahrens.

Wurde auf der Fachkonferenz konkret auch das Teilgebiet erörtert, von dem meine Gebietskörperschaft betroffen ist?

Das Gesetz sieht in dieser Phase eine überregionale Befassung mit dem Zwischenbericht vor. Aufgabe der Fachkonferenz Teilgebiete war es, die Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderung und der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu erörtern. Die Diskussion speziell zu einzelnen Regionen sieht das Standortauswahlverfahren zu einem späteren Zeitpunkt vor. Dafür wird das BASE in den einzelnen Regionen sogenannte Regionalkonferenzen organisieren.

Welche Aufgabe haben die Regionalkonferenzen?

Die Regionalkonferenzen werden vom BASE in jeder potenziellen Standortregion eingerichtet, die von der BGE mbH am Ende der ersten Phase zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen wird.

Die Regionalkonferenzen ermöglichen durch eine intensive und langfristige Begleitung des Standortauswahlverfahrens die umfassende Beteiligung der regional betroffenen Öffentlichkeit. So können sie am Ende jeder Phase des Verfahrens einmalig eine Nachprüfung einfordern, wenn sie die Untersuchungsergebnisse der BGE mbH anzweifeln. Sie erhalten zudem die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen von Erörterungsterminen und informieren die Öffentlichkeit.

Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.